Aufenthaltserlaubnis Südafrika
Anforderungen zum Erhalt eines Business Visum für Südafrika:
Um ein Business Visum in Südafrika zu bekommen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
(Den aktuellen Stand findest Du hier).
Bitte beachte, dass die folgenden Unternehmen als unerwünscht angesehen werden:
- Unternehmen, die gebrauchte Kraftfahrzeuge einführen, um sie in andere Märkte außerhalb Südafrikas zu exportieren
- Die exotische Unterhaltungsindustrie
- Sicherheitsindustrie
- Gastgewerbe
- Fast-Food-Lokale und Franchisebetriebe
- Kosmetik- und Schönheitsindustrie
Anforderungen:
- Ernennungsschreiben des VFS.
„Visa Facility Services Global“ ist ein Unternehmen, das weltweit Visadienste anbietet. Dort musst Du Dich registrieren. Infos dazu findest Du hier in Englisch. - Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Online-Formular DHA-947. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden vom Department of Home Affairs nicht akzeptiert.
- Die Zahlung der Antragsgebühr von R2870. Falls die Antragsgebühr auf das Bankkonto des VFS oder der Mission überwiesen wurde, eine Original-Bankquittung, falls die Antragsgebühr per Electronic Fund Transfer (EFT) bezahlt wurde, eine Quittung für jeden Antragsteller.
- Ein gültiger Original-Reisepass für jeden Antragsteller und ein Passfoto für alle Antragsteller, die mindestens ein Jahr alt sind. Ein neueres, passbildähnliches Ganzgesichtsfoto mit den Namen der Antragsteller auf der Rückseite. (Maschinen- oder Sofortbilder sind nicht zulässig).
- Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiges Geschäftsvisum für einen vorübergehenden Aufenthalt für jeden Antragsteller, wenn der Antrag in der Republik gestellt wird.
- Heiratsurkunde oder Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses für den Ehepartner, der den Antragsteller begleitet oder ihm in der Republik nachzieht (islamische Ehen, die in der Republik geschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt).
- Scheidungsurteil zum Nachweis der Auflösung einer Ehe, wenn eine Partei in der vorherigen Ehe ein Ehepartner war, oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Nachweis des gegenseitigen finanziellen Unterhalts. - Nachweis der elterlichen Pflichten und Rechte oder schriftliche Zustimmung in Form einer eidesstattlichen Erklärung des anderen Elternteils bzw. des gesetzlichen Vormunds in Bezug auf unterhaltsberechtigte Kinder, die den Antragsteller begleiten oder ihm in der Republik nachziehen.
- Bei Antragstellern, die älter als sechzehn Jahre sind, müssen Sie sich selbst zur biometrischen Untersuchung vorstellen.
Ungekürzte Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister des/der Antragsteller(s).
Urkunde über die Änderung des Vornamens, Familiennamens oder Geschlechts des Antragstellers. - Original-Polizeiliches Führungszeugnis, das von der Polizei- oder Sicherheitsbehörde eines jeden Landes ausgestellt wurde, in dem sich der betreffende Antragsteller nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 12 Monate aufgehalten hat, mit Ausnahme von Südafrika, in Bezug auf das Strafregister oder den Charakter des Antragstellers, wobei das Zeugnis zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf: (Vorausgesetzt, dass das Zeugnis nicht von einem anderen Land im Falle der Erneuerung oder Verlängerung eines Visums verlangt wird)
Das südafrikanische polizeiliche Führungszeugnis wird bei der biometrischen Erfassung im VFS-Zentrum ab dem 01. Oktober 2016 zu einer Gebühr von R175 (einschließlich MwSt.) pro Antragsteller validiert. - Biometrische Erfassungsgebühr muss bezahlt werden.
- Radiologischer Bericht (nicht erforderlich für Kinder unter 12 Jahren oder Schwangere). Das Attest darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs (6) Monate sein.
- Ärztliches Gutachten für alle Antragsteller. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs (6) Monate sein.
- Gelbfieber-Impfbescheinigung, wenn die betreffende Person in ein Gelbfieber-Endemiegebiet gereist ist oder beabsichtigt, aus einem solchen Gebiet zu reisen oder es zu durchqueren: Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Person im direkten Transit durch ein solches Gebiet gereist ist oder zu reisen beabsichtigt oder wenn der Antrag in der Republik gestellt wird.
- Eine von einem beim South African Institute of Charted Accountants (SAICA) registrierten Wirtschaftsprüfer oder einem beim South African Institute of Professional Accountants (SAIPA) registrierten Wirtschaftsprüfer ausgestellte Bescheinigung, dass mindestens ein Bargeldbetrag von R5 Millionen, der vom Minister nach Rücksprache mit dem Minister für Handel und Industrie durch Bekanntmachung im Amtsblatt festgelegt wird, zur Verfügung steht; oder
ein Betrag von R5 Millionen in bar und Kapital, der von Zeit zu Zeit vom Minister nach Rücksprache mit dem Minister für Handel und Industrie durch Bekanntmachung im Amtsblatt festgelegt wird, für Investitionen in der Republik zur Verfügung steht. - Ein Empfehlungsschreiben des Ministeriums für Handel und Industrie hinsichtlich der Durchführbarkeit des Unternehmens und des Beitrags zum nationalen Interesse der Republik.
Eine Zusage, dass mindestens 60 % des gesamten für den Betrieb des Unternehmens vorgesehenen Personals Staatsangehörige oder Personen mit ständigem Wohnsitz sein müssen, die dauerhaft in verschiedenen Positionen beschäftigt sind. - Eine Verpflichtung zur Registrierung bei der südafrikanischen Steuerbehörde.
Eine Verpflichtung zur Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung.
Eine Verpflichtung zur Eintragung bei der Entschädigungskasse für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Compensation Fund for Occupational Injuries and Diseases). - Eine Verpflichtungserklärung zur Registrierung bei der Companies and Intellectual Properties Commission (CIPC), sofern gesetzlich vorgeschrieben.
- Nachweis der Eintragung bei der zuständigen Berufsorganisation, dem Vorstand oder dem Rat, die von der South African Qualifications Authority (SAQA) gemäß Abschnitt 13(2)(i) des National Qualifications Framework Act anerkannt sind, sofern anwendbar